05422 704-8600

Kompetent.
Zuverlässig.
Flexibel.

Wie sieht der Vermittlungsprozess aus?
Nachdem Sie Ihre Anfrage an uns gerichtet haben, suchen wir die am Besten geeigneten Ärzte für Ihren Auftrag aus. Besteht auf der Seite des Arztes Interesse an Ihrer gewünschten Vertretung, bekommen Sie einen kurzen Lebenslauf und die Fachqualifikationen in einem Dossier. Entspricht der Arzt Ihren Kriterien, teilen wir Ihnen Kontaktdaten des Arztes mit. Danach wird ein Honorarvertrag zwischen dem Auftraggeber (z.B. Krankenhaus, Praxis, etc.) und dem Auftragnehmer (Honorararzt) geschlossen. Gerne stellen wir Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung. Nach der Unterzeichnung des Vertrages gilt Ihre Zusage als verbindlich.
Welche Kosten kommen auf den Auftaggeber zu?
Ein Honorararzt verdient je nach Qualifikation, Fachrichtung und Einsatzdauer zwischen 65-90€ pro Stunde.
Die geleisteten Stunden werden in einem Zeiterfassungsbogen dokumentiert und viertelstundengenau abgerechnet. Ein leitender Angestellter sollte möglichst diesen Zeiterfassungsbogen für Ihre Einrichtung abzeichnen. Bereitschafts- und Rufdienste werden gesondert abgerechnet, das Honorar orientiert sich an den in Ihrem Haus gültigen Vergütungsregeln und dem Stundenhonorar des Arztes.
Zu den Honorarkosten des Arztes, kommen für die Vermittlungs-, Organisations- und Betreuungstätigkeit der ASCLEPIO UG eine Provision. Gerne geben wir Ihnen eine gültige Provisionsliste, in der auch die zu erwartende Gesamtinvestition tabellarisch erfasst ist, sodass Sie Ihre direkten Kosten transparent nachvollziehen können.
Sollte ein Honorararzt die Vertretung nicht antreten, was passiert dann?
Sollte ein Honorararzt die zugesagte ärztliche Honorarvertretung aufgrund einer Erkrankung oder wegen eines sehr wichtigen privaten Grundes nicht antreten können, versuchen wir schnellstmöglich einen Ersatz zu organisieren. Durch unsere erneute Suche entstehen Ihnen natürlich keine zusätzlichen Kosten.
01
02
03
Müssen wir als Arbeitgeber die Qualifikation des Honorararztes prüfen oder übernimmt das die ASCLEPIO UG?
Der Honorararzt muss am 1. Vertretungstag seine Qualifikationen (Approbation, Facharzturkunde, Fachkundenachweise, Personalausweis/Reisepass, etc.) im Original zur Prüfung durch den Arbeitgeber vorlegen.
04
Muss der Arbeitgeber Unterkunft und Verpflegung stellen?
Zur Zeit ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Unterkunft und Verpflegung stellt.
05
FAQs für Kliniken
Thema Berufshaftpflicht
Es ist im Honorarvertrag zwischen Arbeitgeber und Arzt zu klären, ob der Arbeitgeber dem Honorararzt unentgeltlich den Schutz der Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers gewährt. Dies ist bisher fast immer der Fall. Es kann allerdings auch vertraglich festgesetzt werden, dass der Honorararzt eine gültige Berufshaftpflichtversicherung zu Beginn seiner Vertretung vorweisen muss.
Wie wird die ärztliche Honorarvertretung abgerechnet?
Die Honorarärzte senden uns am Ende jeder Woche einen Zeiterfassungsbogen zu, der von einem Ihrer leitenden Mitarbeiter unterschrieben wurde. Wir stellen dann im Namen des Honorararztes in einem von ihm gewünschten Intervall eine Rechnung über seine Leistungen. Dies kann wöchentlich, alle 2 Wochen oder alle 4 Wochen erfolgen.