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Wer kann Honorararzt werden?
Was benötigen wir für die Anmeldung?

 

Folgende Vorraussetzungen sollten Sie als Ärztin oder Arzt mitbringen:



Eine gültige Approbation in Deutschland.

Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.

Freie Zeit & Planbarkeit.

Interesse an neuen Situationen und schnelle Integrationsfähigkeit.



Folgende Unterlagen benötigen wir für die Registrierung:



Kopie Ihrer Approbation

Kopie Ihres Reisepasses bzw. Personalausweises (bitte Vordre- & Rückseite)

Falls vorhanden: Facharztzeugnis

Falls vorhanden: Fach- und Sachkundenachweise

Komplett ausgefüllter & unterschriebener Registrierbogen

Wie hoch fällt mein Honorar aus?

 

Die Höhe des Honorars setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:



Fachliche Qualifikation

Dauer des Einsatzes

Honorargruppe (stark oder schwach nachgefragte Fachrichtung)

Art der Gesundheitseinrichtung (Krankenhaus, Praxis, MVZ, Unternehmen, etc.)

Ort des Einsatzes



Gerne stellen wir Ihnen einen Honorarkompass für Sie zusammen.

Das durchschnittliche Honorar liegt zur Zeit bei 65-90€ pro Stunde, wobei dies nur Richtwerte sind und das Honorar sowohl nach unten als auch nach oben abweichen kann. Bereitschafts- und Rufdienste werden gesondert berechnet und ausgehandelt.

Wie erfahre ich von möglichen ärztlichen Honorarvertretungen?

 

Nachdem Ihre Registrierung in unserer Datenbank erfolgt ist und Sie uns Ihre Präferenzen (Einsatzzeit & Einsatzregion) angegeben haben, stehen Sie zur Vermittlung bereit.

Sobald ein passendes Angebot eines Auftraggebers uns vorliegt, kontaktieren wir Sie entweder per Telefon, E-Mail oder Fax. Ihre Kontaktpräferenz haben Sie über Ihr Anmeldeformular hinterlegt.

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Wie läuft bei Ihnen eine Vermittlung ab und wie weise ich meine fachliche Qualifikation nach?

 

Wir kontaktieren Sie per Telefon, E-Mail oder Fax und unterbreiten Ihnen ein Vertretungsangebot. Sollten Sie Interesse an dem Angebot zeigen, werden wir dem Arbeitgeber Ihre anonymisierten Daten zur Verfügung stellen. Sobald der Arbeitgeber (z.B. Krankenhaus) Sie als Vertretung akzeptiert, übergeben wir Ihre Kontaktdaten und der Kontakt wird seitens des Arbeitgebers hergestellt. Nach einem positivem Gespräch, stellt ASCLEPIO beiden Vertragsparteien ein Mustervertrag zur Verfügung.

Ab dem Zeitpunkt des Vertragschlusses zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber gilt Ihr Interesse an einer Vertretung als verbindlich. Dies gilt sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form.



Nach dem Vertragsschluss müssen Sie dem Arbeitgeber folgende Urkunden im Original

am 1. Arbeitstag nachweisen:

Approbationsurkunde

Fach- und Sachkundenachweise

Facharzturkunde

Personalausweis oder Reisepass

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Wie werden Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft berechnet?

 

Fahrtkosten werden in der Regel nicht vom Auftraggeber übernommen, sie können allerdings entsprechende Freibeträge steuerlich geltend machen.



In der Regel werden Unterkunft und Verpflegung von dem Auftraggeber getragen bzw. vergünstigt angeboten. Auch hier können steuerliche Freibeträge geltend gemacht werden, sofern Sie die Kosten selbst tragen.

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FAQs für Ärzte

 

Wie rechne ich meine Honorarvertretung ab?

 

Sie erhalten bei jedem von uns unterbreiteten Angebot einen Zeiterfassungsbogen für ihre wöchentliche Zeiterfassung. Wir empfehlen Ihnen einen Abrechnungszeitraum von ca. zwei Wochen, die Intervalle können natürlich auch länger oder kürzer gewählt werden. Um Sie zu entlasten, bieten wir Ihnen an, kostenlos die Rechnungsstellung und die Kontrolle des Zahlungseingang zu übernehmen. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Zeiterfassungsbogen per Fax, E-Mail oder per Post an uns. Stellen wir eine Rechnung in Ihrem Namen, so bekommen Sie von uns eine Rechnungskopie, sowie eine Nachricht, sobald der Arbeitgeber Ihre Rechnung beglichen hat. Ihr Honorar wird in diesem Fall am gleichen Tag an Sie weiter geleitet.



Um eine schnelle Abrechnung seitens des Arbeitgebers zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, den Stundenbogen durch den Chefarzt oder einen für Sie zuständigen leitenden Mitarbeiter unterschreiben zu lassen. Ansonsten kann es zur Verzögerung der Abrechnung kommen.

Was passiert, wenn ich die Vermittlung absagen muss bzw. wenn der Arbeitgeber absagt?

 

Natürlich kann es vorkommen, dass Sie eine bereits zugesagte Vermittlung aufgrund von Krankheit oder aus wichtigen privaten Gründen absagen müssen. Dies sollte allerdings die Ausnahme darstellen. Bitte informieren Sie umgehend den Arbeitgeber und ASCLEPIO.

Sollte der Arbeitgeber die Vertretung absagen, tragen leider Sie als Freiberufler das unternehmerische Risiko. Bitte melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir für Sie eine Ersatzvermittlung finden.

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Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung? Brauche ich eine Krankenversicherung?

 

In der Regel fallen Sie in die Berufshaftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers.

Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen dringend eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Honorartätigkeit abzuschließen. 



Wir empfehlen Ihnen dringend, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, sofern sie noch nicht krankenversichert sind. Zudem empfehlen wir Ihnen, sich bei der Berufsgenossenschaft zu versichern, damit sie auch bei Arbeits- und Wegeunfällen geschützt sind.

Kann ich meine alte Steuernummer behalten?

 

Sollten Sie als Honorararzt ihre Vertretungen nebenberuflich ausüben, reicht die bereits zugeteilte Steuernummer, um Nebeneinkünfte anzuzeigen. Wenn sie jedoch als Freiberufler Honorararzt sind, benötigen Sie eine neue Steuernummer von ihrem Finanzamt.



Ihre Honorartätigkeit ist umsatzsteuerbefreit, jedoch einkommenssteuerpflichtig. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters anzufertigen. Er hilft Ihnen auch mit Ihren Freibeträgen für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung.

Welche Ärztekammer ist für mich zuständig?

 

Grundsätzlich ist immer die regionale Ärztekammer ihres Arbeitsplatzes zuständig. Sind Sie als Honorararzt überregional bzw. bundesweit unterwegs, so ist Ärztekammer in der ihr Wohnort liegt, zuständig.

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ASCLEPIO UG (haftungsbeschränkt)

In den Büschen 30b

49324 Melle

 

Geschäftsführer:

Christopher J. Perwas, M.D.

Telefon: 05422-7048600

Fax: 05422-7048599               

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BLZ: 40070024

St.-Nr.: 65 / 200 / 52896

Ust.-IdNr.: DE 286140873

HRB: 206851

Amtsgericht Osnabrück

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